Auf den Antrag des Privatklägers C.________ betreffend Verurteilung von A.________ zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 12'070.55 zzgl. Zins zu 5% seit 12. Januar 2024 wird nicht eingetreten. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 2. Dezember 2022 betreffend A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: