Die Delinquenz des Beschuldigten erreicht auch in ihrer Gesamtheit eine zusätzliche Schwere. Unter den gegebenen Umständen kann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne der SIS-Verordnung Grenze ohne Weiteres bejaht werden. Die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) ist im Schengener Informationssystem auszuschreiben. 80 VIII. Kosten und Entschädigungen