79 31.2 In concreto Der Beschuldigte ist algerischer Staatsangehöriger und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich ausserdem nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Mit vorliegendem Urteil wird er für 12 Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Der Beschuldigte wurde mit vorliegendem Urteil wegen zahlreicher Delikte, unter anderem wegen vollendeter und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.