78 schuldigten an einer Rückkehr in die Schweiz (vgl. Urteile des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 442 vom 25. Juli 2019 E. V. 19.; SK 18 87 vom 23. August 2018 E. V. 25.; SK 19 165 vom 20. Februar 2020 E. 10). 30.2 In concreto Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. Diese Dauer erscheint auch angesichts der oberinstanzlich verhängten (höheren) Freiheitsstrafe von 68 Monaten angemessen.