1897, Z. 22 ff.). Sodann ergibt sich aus den aktenkundigen Berichten der UPD, dass er wegen depressiver Verstimmungen bzw. einer schweren depressiven Episode in stationärer/teilstationärer Behandlung war (pag. 1839 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung gab er ausserdem an, er habe Epilepsie und sei Asthmatiker (pag. 33, Z. 54). Auf Frage nach seinem derzeitigen Gesundheitszustand gab der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung an, dass er gesund, aber sehr müde vom Gefängnis sei (pag. 1896, Z. 44 f.). Der gesundheitliche Zustand des Beschuldigten spricht demnach nicht gegen eine Landesverweisung.