29. Härtefallprüfung Der Beschuldigte reiste am 20. Mai 2021 – als er rund .________ Jahre alt war – eigenen Angaben zufolge von Frankreich aus in die Schweiz ein, wo er seither (mit einigen Unterbrüchen) lebt. Sein hier gestelltes Asylgesuch wurde vom SEM vorerst abgeschrieben. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde das Asylgesuch am 5. Juli 2022 schliesslich abgelehnt und die Wegweisung des Beschuldigten aus der Schweiz verfügt (pag. 1821). Die prägenden Jahre seiner Kinder- und Jugendzeit verbrachte er somit in Algerien.