Damit ergibt sich für den vollständigen Verlust eines Auges eine Basisgenugtuung in der Grössenordnung von etwa CHF 30'000.00 (vgl. auch BGE 1A.235/2000 E. 5 bb) mit Hinweisen). Ein Visus von 0.05 ist einem Sehverlust praktisch gleichzusetzen. Hinzu kommen im vorliegenden Fall noch die zwei Operationen mit einem stationären Spitalaufenthalt vom 12.- 18.11.2021. Weiter hat C.________ angegeben, er habe nach dem Vorfall nicht mehr gut schlafen können und Alpträume erlitten (HV-Protokoll S. 9).