C.________ erlitt bei dieser einseitigen Auseinandersetzung insbesondere eine Augapfelprellung, welche zu einem starken Sehverlust auf dem linken Auge führte. Trotz zweiter Operationen sieht er gemäss Bericht des Inselspitals vom 12.10.2022 (pag. 1402 f.) auf diesem Auge nur noch 5 %. Der Befund sei stabil, die Prognose unklar. Der einseitige Verlust der Sehkraft wird gemäss Anhang 3 UVV mit einer Integritätseinbusse von 30 % gewichtet. Damit ergibt sich für den vollständigen Verlust eines Auges eine Basisgenugtuung in der Grössenordnung von etwa CHF 30'000.00 (vgl. auch BGE 1A.235/2000 E. 5 bb) mit Hinweisen).