Insgesamt ist A.________ demnach zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 zu verurteilen (BGE 145 IV 1), teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2021 (BM 21 30820). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. Diesen korrekten Ausführungen schliesst sich die Kammer an. Somit ist eine Übertretungsbusse von CHF 700.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2021, auszufällen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 7 Tage festgesetzt wird. V. Widerruf