Im vorliegenden Verfahren hat A.________ weitere Delikte nach dem 18.11.2021 begangen: Der geringfügige Diebstahl vom 08.12.2021 zum Nachteil von G.________ ist das schwerste Delikt. Dafür erachtet das Gericht eine Busse von CHF 400.00 als angemessen. Für die Übertretungen gegen das 71 Betäubungsmittelgesetz vom 19.11. bis am 09.12.2021 sind CHF 200.00 angemessen, wovon CHF 100.00 asperiert werden. Dies ergibt eine Busse von CHF 500.00.