Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschuldigte durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 18. November 2021 u.a. wegen geringfügigen Diebstahls, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'600.00 verurteilt wurde (pag. 1827 f.). Die neu zu beurteilenden Tätlichkeiten zum Nachteil von E.________ beging der Beschuldigte am 12. November