In der Schweiz wurde er am 14. Juli 2021 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen rechtswidriger Einreise zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 18. November 2021 zudem wegen Raufhandels, mehrfacher Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, geringfügigen Diebstahls, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen bei einer Probezeit von drei Jahren und