Tanten habe er in Frankreich und Spanien, ein Bruder lebe in Frankreich. In der Schweiz habe er keine Verwandten (pag. 628, Z. 96 f.; pag. 629, Z. 140 ff.). Der Beschuldigte ist am 20. Mai 2021 in die Schweiz eingereist, wo er ein Asylgesuch gestellt hat, welches in der Folge abgelehnt wurde. Während des Asylverfahrens wurde er mit Asylsozialhilfe finanziell unterstützt (pag. 1807; pag. 1810 ff.; pag. 1821 f.). Zwischenzeitlich lebte er in Frankreich bei seinem Bruder und war für wenige Tage auch in Spanien, Deutschland und Holland (pag. 628, Z. 103 ff.). Der Beschuldigte ist weder verheiratet noch hat er Kinder (pag.