___ in Bern auf, obwohl ihm dies mit Ausgrenzungsverfügung vom 9. Juli 2021 (pag. 389 ff.) für das Gebiet der Innenstad der Gemeinde Bern für die Dauer von zwei Jahren (somit bis zum 9. Juli 2023) verboten worden war. Diese Tat beging er direktvorsätzlich, da ihm