67 Der Tatbestand des Angriffs schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt das Leben oder die körperliche Integrität des Angegriffen oder auch von unbeteiligten Dritten. Beim Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes ist zu berücksichtigen, dass der Privatkläger aufgrund des Angriffs auf dem linken Auge fast blind ist, er daneben mehrere Verletzungen davontrug und es durch den Angriff, insbesondere der Fusstritte gegen den Kopf, zu weiteren schweren Körperverletzungen hätte kommen können. Auch E.______