_ haben alles gemacht, was zur Herbeiführung des Erfolgs notwendig war, weshalb ein vollendeter Versuch vorliegt. Es ist dem Zufall zu verdanken, dass sich der Privatkläger durch die Faustschläge ins Gesicht und durch die Fusstritte gegen den Kopf keine schweren Verletzungen zugezogen hat. Für den Versuch ist ein Abzug von 14 Monaten gerechtfertigt, womit sich eine Strafe von 28 Monaten ergibt. 19.2.3 Asperation Demzufolge ist für die versuchte schwere Körperverletzung von einer Strafe von 28 Monaten auszugehen. Diese Strafe ist zum Einsatzdelikt mit rund 2/3, ausmachend 18 Monate, asperierend zu berücksichtigen.