Nachdem der Reizstoffspray eingesetzt wurde, verpasste der Beschuldigte dem Privatkläger damit noch einen Schlag. Letzterer wurde auch am Arm festgehalten, dann wurde ihm eine Kopfnuss verpasst. Die daraufhin folgenden Faustschläge und Fusstritte gegen den Privatkläger waren zahlreich und von mindestens mittlerer Intensität. Zudem dauerte die Auseinandersetzung relativ lange und der Beschuldigte sowie D.________ liessen auch nicht vom Privatkläger ab, als E.________ zweimal schützend eingriff. Die beiden Täter hörten erst auf, als der Privatkläger auf die darunterliegende Strasse fiel.