So war es der Beschuldigte, der ohne erkennbaren Grund die Auseinandersetzung mit dem Einsatz von Reizstoffspray anfing. Die eventualvorsätzliche Begehung führt zu einer Reduktion von 6 Monaten. 19.1.3 Fazit Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe beträgt damit 42 Monate.