65 18. November 2021 stationär im Spital. Der Privatkläger erlitt sodann diverse Schnittverletzungen im Gesicht, am rechten Handgelenk und an der rechten Hand. Weiter hat er aufgrund der Auseinandersetzung eine Narbe im Gesicht. Betreffend Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung bzw. die Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte gemeinsam mit D.________ auf den Privatkläger einwirkte. Die Auseinandersetzung erfolgte, soweit eruierbar, ohne Grund und ergab sich spontan.