19. Gesamtfreiheitsstrafe 19.1 Einsatzstrafe für die vollendete schwere Körperverletzung 19.1.1 Objektive Tatkomponenten In Bezug auf das Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes ist zu berücksichtigen, dass der Privatkläger auf dem linken Auge beinahe blind ist, was zu einer Einschränkung im Alltag und dazu führt, dass er Arbeiten mit erforderlicher hoher Binokulafunktion nicht ausüben kann. Auch die Frage nach der Fahrfähigkeit stellt sich (siehe E-Mail Oberärztin Augenklink Inselspital Bern vom 24. Mai 2022: pag.