Hinzu kommt, dass der Beschuldigte bereits vorbestraft ist (bedingte Geldstrafe), womit eine blosse Geldstrafe nicht geeignet ist, in genügendem Masse präventiv auf den Beschuldigten einzuwirken. Schliesslich sei ausserdem erwähnt, dass aufgrund der Lebensumstände des Beschuldigten auch dessen finanzielle Situation sehr angespannt ist. Es ist demnach (wo möglich) anstelle einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Für den geringfügigen Diebstahl, die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die Tätlichkeiten ist zudem eine (Gesamt-)Busse festzusetzen.