Der Beschuldigte ist somit der vollendeten schweren Körperverletzung, der versuchten schweren Körperverletzung, des Angriffs, der Tätlichkeiten und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Vergehen) schuldig zu sprechen. Dazu kommen noch die in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Vergehen), begangen am 12. November 2021 in Bern, wegen geringfügigen Diebstahls, begangen am 8. Dezember 2021 z.N. von G.________, sowie wegen mehrfacher Widerhandlung (Übertretung) gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Konsum von Kokain und Cannabis in Bern.