134 StGB mit Hinweis auf BGE 135 IV 152 sowie die Urteile des BGer 6B_926/2009 vom 15. Dezember 2009 E. 2.1; 6B_373/2011 vom 14. November 2011 E. 3.4 f. sowie 6B_98/2013 vom 10. Juni 2013 E. 3.2). 12.2 Subsumtion Vorliegend hat der Beschuldigte unvermittelt den Privatkläger mit einem Reizstoffspray ins Gesicht gesprüht, ihn mit der Unterseite des Sprays geschlagen und danach schlugen und traten der Beschuldigte sowie D.________ den Privatkläger. D.________ schloss sich dem Angriff des Beschuldigten an, womit der Angriff von zwei Personen ausging.