2017 vom 23. März 2018 E. 3.4, 6B_161/2016 vom 12. Oktober 2016 E. 1.4.2, 6B_181/2015 vom 23. Juni 2015 E. 2.3 sowie 6B_1180/2015 vom 13. Mai 2016 E. 4.1). Bei der Kopfregion handelt es sich um einen besonders sensiblen Bereich des menschlichen Körpers. Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion, können gravierende Folgen nach sich ziehen. So sind etwa Blutungen im Schädelinnern, der Verlust eines Auges bzw. der Sehkraft oder eine bleibende Entstellung des Gesichts denkbar.