Im Rahmen der ersten Phase sprühte der Beschuldigte dem Privatkläger mit Reizstoffspray ins Gesicht und schlug ihn mit der Unterseite des Sprays. D.________ und der Beschuldigte schlugen danach den sich am Boden befindlichen Privatkläger mit Fäusten und traten ihn mit den Füssen gegen den ganzen Körper und auch gegen das Gesicht. Als D.________ den Privatkläger am linken Arm festhielt, verpasste der Beschuldigte ihm eine Kopfnuss. Die vom Beschuldigten davongetragenen Verletzungen (so etwa die Ellbogenverletzung, vgl. den Bericht des Inselspitals, pag.