Ausserdem fanden sich an seinem Kopf und Rumpf diverse Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung. Im Rahmen der zweiten Phase der Auseinandersetzung, als der zuvor auf die Strasse gefallene Privatkläger wieder nach oben zurückkam, wurde er vom Beschuldigten und D.________ wieder geschlagen. Am Ende der Auseinandersetzung erfolgte ein Schlag auf das linke Auge, welcher die obgenannten Augenverletzungen verursachte. Der Privatkläger kann mit dem linken Auge nur noch schemenhaft sehen und nicht mehr lesen. Dabei handelt es sich objektiv um eine schwere Körperverletzung nach Art.