55 übrigen Mittäter nur angerechnet, falls ihm ein entsprechender (Eventual-) Vorsatz nachgewiesen werden kann (FORSTER, in: Basler Kommentar Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 13 vor Art. 24 StGB). 11.2 Vorbemerkung zur Handlungseinheit Mehrere Einzelhandlungen sind rechtlich als Einheit anzusehen, wenn eine natürliche oder tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt (Urteil des BGer 6B_646/2018 vom 2. November 2018 E. 4.3).