765, Z. 202 ff.). Die drei hätten danach gesagt, sie würden ihre 53 Rechte kennen: «I know, I know» (pag. 769, Z. 364 f.). Der Beschuldigte gab an, er sei direkt und ohne Belehrung befragt worden. Auf Frage, ob die Polizei denn lüge, gab der Beschuldigte an, dass er nicht sage, dass die Polizei lüge. Er sei unter Alkoholeinfluss gestanden und in dem Zustand sollte er nicht befragt werden (pag. 653, Z. 137 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten überzeugen nicht.