Kurz bevor sie aus der Wohnung auf die Wache gegangen seien, habe Q.________ eine neue Version vorgebracht, nämlich, dass die Sprays bereits in der Wohnung gewesen seien (pag. 752, Z. 319 ff.). Der Zeuge AG.________ gab diesbezüglich zu Protokoll, dass AF.________ die Pfeffersprays auf dem Bett oder in der Nähe des Betts gefunden habe. Diese hätten sie aus Eigenschutz an sich genommen (pag. 766, Z. 236 ff.; pag. 767, Z. 291 ff.). Er führte übereinstimmend mit AF.________ aus, dass letzterer einen der beiden «AH.________» gefragt habe, wem diese gehörten (pag. 767, Z. 291 ff.). Er konnte nicht angeben, ob es AI.