_ gefragt, wem diese gehörten. Dieser habe geantwortet, dass die Sprays ihm und dem Beschuldigten gehörten, wobei er mit dem Arm auch noch auf den Beschuldigten gezeigt habe. Welcher wem gehöre, sei nicht gefragt worden (pag. 747, Z. 146 ff.; pag. 752, Z. 305 ff.). Auf Frage, was sie mit den Sprays machten, habe Q.________ angegeben, dass diese für die Sicherheit seien (pag. 747, Z. 156 f.). Der Beschuldigte habe auf Frage, ob die Auskunft von Q.________ richtig sei, mit «yes» oder «oui» geantwortet (pag. 747 f., Z. 160 ff.). Kurz bevor sie aus der Wohnung auf die Wache gegangen seien, habe Q.______