_, die durch die Aussagen des Beschuldigten bestätigt werden, ist davon auszugehen, dass die Polizisten mit den drei in der Wohnung anwesenden Personen französisch und englisch gesprochen haben und man sich – entgegen der Auffassung der Verteidigung – verstanden hat. Der Beschuldigte trank gemäss übereinstimmenden Aussagen der beiden Polizisten (pag. 748, Z. 166 ff.; pag. 750, Z. 238 ff. sowie pag. 769, Z. 351 ff.) innerhalb weniger Sekunden eine halbe Flasche Wodka, kurz bevor die Verlegung auf die Wache stattfand. Dies wird vom Beschuldigten auch so ausgeführt (pag. 1438, Z. 1 ff.).