51 Q.________ in Englisch über Fussball unterhalten habe, da dieser einen Fussballtrainer/ein Fussballshirt angehabt habe (pag. 746, Z. 107 ff.; pag. 749, Z. 228 ff.). Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen der beiden Zeugen AF.________ und AG.________, die durch die Aussagen des Beschuldigten bestätigt werden, ist davon auszugehen, dass die Polizisten mit den drei in der Wohnung anwesenden Personen französisch und englisch gesprochen haben und man sich – entgegen der Auffassung der Verteidigung – verstanden hat.