Der Privatkläger erlitt aufgrund dieses Vorfalls die in der Anklageschrift umschriebenen und aktenkundig dokumentierten Verletzungen. E.________, welche dem Privatkläger im Rahmen der Auseinandersetzung mehrfach zu Hilfe eilte, wurde zurückgezogen und ebenfalls (insb. gegen den Rücken) geschlagen und getreten. Sie erlitt schmerzhafte Verletzungen. 10. Ziff. I.B.1. der Anklageschrift (mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz) 10.1 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt, am 12. November 2021 am H.________ in Bern einen Reizstoff-CS-Spray auf sich getragen zu haben. Weiter bestritt er, am 9. Dezember