________ den Privatkläger am linken Arm festhielt, verpasste der Beschuldigte dem Privatkläger eine Kopfnuss. Die Auseinandersetzung verlagerte sich in den Grünbereich. Von dort rollte bzw. fiel der Privatkläger auf die darunterliegende Strasse. Er kehrte dann nach oben zurück, wo er wieder vom Beschuldigten und D.________ geschlagen wurde. Am Ende der Auseinandersetzung erhielt er einen Schlag auf das linke Auge. Der Privatkläger erlitt aufgrund dieses Vorfalls die in der Anklageschrift umschriebenen und aktenkundig dokumentierten Verletzungen.