Wie es genau zu diesen Schnittverletzungen kam, lässt sich aufgrund der Aussagen des Privatklägers und der weiteren befragten Personen nicht eruieren. E.________ wurde im Laufe der Auseinandersetzung ebenfalls geschlagen und getreten, als sie versuchte, dem Privatkläger zu helfen und dazwischen ging, indem sie sich auf den Privatkläger legte und ihn umarmte. Dies geht aus ihren Aussagen (pag. 549; pag. 560, Z. 202 f.; pag. 561, Z. 257 ff.; pag. 1880, Z. 29 f.) und aus den Aussagen des Privatklägers hervor, der den Beschuldigten als (wahrscheinlichen) Täter benannte (pag. 502 Z. 227 ff.; pag. 504 Z. 294 ff.; pag. 526 Z. 168 ff.;