Auf die Frage, mit was er geschlagen worden sei, sagte er aus: «Mit allem. Ich habe dann nichts mehr gesehen, deswegen kann ich nicht sagen mit was» (pag. 1887, Z. 31 f.). Auch auf Vorhalt der im IRM-Gutachten umschriebenen Verletzungen und der Frage, wie es zur Verletzung am linken Auge gekommen ist, führte der Privatkläger lediglich in allgemeiner Weise aus, er wisse es nicht, er habe «gschleglet» mit diesen zwei. Es könne nur von der Schlägerei kommen (pag. 1889, Z. 12 f., Z. 15 ff., Z. 19 ff.). Vom Einsatz einer Flasche sprach er demnach nicht mehr, wurde aber auch nicht explizit danach gefragt.