1609 zu sehen ist, welches am 13. November 2021 von U.________ gepostet wurde. U.________ hat er aber in seinen vorherigen Einvernahmen nie erwähnt. Vielmehr konnte oder wollte er zum eigentlichen Geschehen keine Angaben machen. Auch anlässlich der Berufungsverhandlung antwortete er auf die Frage, ob U.________ am 12. November 2021 mit vor Ort gewesen sei, mit: «Ich habe ihn nicht gesehen. Wer genau dort war, weiss ich nicht mehr» (pag. 1899, Z. 27 ff.). Überzeugende Hinweise auf eine vierte Person auf der Seite des Beschuldigten im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen nach dem Gesagten nicht.