schätzte E.________ mit 22- jährig bis 30-jährig nicht exakt ein (damaliges tatsächliches Alter von D.________: .________-jährig). Weiter war es zum Tatzeitpunkt dunkel, es war ein dynamisches Geschehen und E.________ hatte Reizstoffspray abbekommen. Schliesslich geht aus den eigenen Aussagen des Beschuldigten hervor, dass dieser vor Ort und auch