Dies deshalb, weil der Pfefferspray ja nicht absichtlich bzw. direkt gegen ihn eingesetzt wurde und weil z.B. L.________, die in der gleichen Situation wie der Zeuge M.________ war, trotz des Pfeffersprays detailliertere Aussagen machen konnte. Es ist deshalb davon auszugehen bzw. zumindest nicht auszuschliessen, dass der Zeuge wohl aus Angst nicht konkretere Aussagen zur Beteiligung von D.________ und der weiteren Person machte. Seine Aussage, weshalb er den Beschuldigten als Beteiligten ausschliesst (dieser chille die ganze Zeit vor der O.________ mit D.________, aber an diesem Abend sei der Beschuldigte nicht in der O.________ gewesen;