_ detailliert und selbsterlebt, enthalten Nebensächlichkeiten und stimmen in vielen Punkten mit den Aussagen weiterer Personen überein. Auf ihre Aussagen kann demzufolge, insbesondere betreffend Ablauf und was die Tathandlungen der beiden Täter anbelangt, abgestellt werden. Ob der Beschuldigte aufgrund ihrer Darstellung als Täter ausgeschlossen werden kann, kann nur in Zusammenhang mit den Aussagen der anderen Beteiligten eruiert werden.