1880, Z. 32). Dass ihr das Ganze nahegeht, ist nachvollziehbar, war sie es doch, die als einzige versuchte, dem Privatkläger zu helfen, und dabei – dies haben mehrere Personen ausgesagt – selber weggerissen und getreten wurde (siehe ihre Aussagen: pag. 549; pag. 560, Z. 201 ff.; pag. 561, Z. 252 ff.; pag. 1880, Z. 29 ff.). Aus ihrer Aussage in der Einvernahme vom 7. Dezember 2021, wonach sie auf die Frage, wer sie vom Privatkläger weggerissen habe, antwortet, sie habe dies mehrmals mit dem Privatkläger angeschaut (pag. 561, Z. 265 ff.), wird ersichtlich, dass sie mit dem Privatkläger vor ihrer Einvernahme vom 7. Dezember 2021 über den Vorfall gesprochen haben muss.