562, Z. 326 ff.) und dass der dritte Mann, der mit D.________ unterwegs gewesen sei, nichts gemacht habe (pag. 558, Z. 106 ff.). In ihren Einvernahmen ist auch ersichtlich, dass ihr der Angriff auf den Privatkläger nahegeht und sie nicht versteht, warum niemand aus ihrer Gruppe die Polizei gerufen hat (pag. 549; pag. 560, Z. 241; pag. 561, Z. 273; pag. 562, Z. 303 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung war E.________ sichtlich fragil. Sie hatte Tränen in den Augen und weinte mehrfach. Es war offensichtlich, dass der Vorfall sie noch beschäftigt (vgl. etwa pag. 1875, Z. 14 f.; pag. 1877, Z. 28 und Z. 39; pag. 1880, Z. 32).