40 D.________ am Arm festgehalten worden sei, damit der andere auf ihn habe einschlagen können (pag. 560, Z. 226 ff.). Weiter erklärte sie übereinstimmend mit dem Privatkläger, dass dieser auf die Zufahrtsstrasse zum X.________ gestürzt und danach wieder nach oben gekommen sei, wo er wiederum geschlagen worden sei (pag. 561 f., Z. 275 ff.). Sie gab sodann übereinstimmend mit weiteren Personen an, dass der Privatkläger aufgrund des Pfeffersprays nichts mehr gesehen habe und wehrlos gewesen sei (pag. 562, Z. 326 ff.)