Dass er trotz Sicherheitsbedenken trotzdem einige Aussagen machte, spricht für ihn bzw. seine Aussagen. Soweit er sodann Aussagen machte, sind diese deckungsgleich zu den Aussagen von anderen Personen, weshalb grundsätzlich auf die Aussagen des Zeugen N.________ abgestellt werden kann. 9.4.6 Aussagen von E.________ E.________ hatte am Tatabend, 12. November 2021, um 21.56 Uhr telefonisch die Polizei verständigt (siehe Anzeigerapport vom 16. November 2021). Sie wurde in der Tatnacht um 00.40 Uhr auf der Notfallstation des Inselspitals polizeilich einvernommen (pag.