__) von der J.________ hergekommen sei und auf eine Gruppe von drei Männern getroffen sei (pag. 584, Z. 35 ff.; pag. 591, Z. 356 ff.). Auf Vorhalt der Fotoidentifikation gab er an, er sei sich nicht zu 100% sicher, er glaube aber, es handle sich um die Personen Nr. 4 (D.________) und Nr. 11 (Beschuldigter; pag. 585, Z. 54 ff.). Hätte der Zeuge den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollen bzw. hätte es sich um eine abgesprochene Geschichte gehandelt, hätte er kaum noch erwähnt, dass er sich nicht 100% sicher sei.