39 erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1538). Zum Beweiswert des Wiedererkennens kann auf die zu L.________ gemachten Ausführungen verwiesen werden. N.________ machte weitestgehend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er gab an, dies aus Angst um seine Sicherheit zu machen (pag. 585, Z. 56 ff.; pag. 590 f., Z. 340 ff.). Soweit er Aussagen machte, bestätigte er die Aussagen des Privatklägers, wonach der Privatkläger in einer Gruppe von zwei Frauen und zwei Männern (darunter N.________) von der J.___