575, Z. 173 ff.). Damit bestätigt sie die Aussagen des Privatklägers, der angegeben hatte, er sei von D.________ festgehalten und vom Beschuldigten geschlagen worden (pag. 502, Z. 201 f.). Gefragt zur Rolle von E.________ konnte die Zeugin differenziert darlegen, dass diese sich auf den Privatkläger gelegt habe. Sie, die Zeugin, habe sie schreien hören und auch gesehen, wie auf sie eingetreten worden sei. E.________ sei dann weggezogen worden. Der Kollege N.________ habe E.________ danach zu sich gezogen und ihr gesagt, sie solle sich nicht mehr dazwischenwerfen (pag. 576, Z. 231 ff.).