Einerseits haben nicht alle Zeugen den Beschuldigten auf der Fotodokumentation erkannt, andererseits haben sie jeweils auch andere Versionen bzw. nicht ganz genau übereinstimmende Abläufe geschildert. Die beiden Zeugen, die den Beschuldigten identifiziert haben, haben sodann am wenigsten zum Tatablauf ausgesagt. Die Aussagen der Zeugen sind demnach im Detail zu würdigen. L.________ wurde noch in der Tatnacht, am 12. November 2021 um 23.49 Uhr, polizeilich befragt. Sie konnte frei und detailliert erzählen, dass ihre Gruppe auf eine Gruppe von drei bis vier Personen gestossen sei.