36 dieser drei Personen jung bzw. minderjährig gewesen sei und nichts gemacht habe. Zudem gab L.________ an, sie habe den jungen Mann auch schon gesehen, dieser sei vorgängig mit ihnen unterwegs gewesen und heisse glaublich AB.________ oder AC.________ (pag. 573, Z. 58 f., Z. 53 ff.). Auch M.________ gab an, die jüngste Person aus der Dreiergruppe habe den Privatkläger und D.________ getrennt; die anderen beiden hätten geschlagen (pag. 612, Z. 63 f.; pag. 615, Z. 205 f.).