1538). Der Beweiswert einer Fotoidentifikation, wenn vorgängig Fotos herumgezeigt werden, ist im Allgemeinen sicherlich tiefer. Vorliegend ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte selber angibt, er sei vor Ort gewesen, womit die Fotoidentifikation durch L.________ gestützt wird. Aus verschiedenen Aussagen geht ausserdem hervor (vgl. nachfolgende Beweiswürdigung), dass die Gruppe um den Privatkläger auf eine Gruppe von drei Männern getroffen ist, wovon eine Person D.________ war. Weiter gaben mehrere Personen übereinstimmend an, dass eine